Erklärung, Stand vom 15.02.2024
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität ist bemüht, ihre Webanwendungen in Übereinstimmung mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG), mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT), mit dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) sowie mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Lernplattform OLAT und die ONYX Testsuite, nicht auf die von den Nutzer*innen dort eingestellten Inhalte (z.B. Dokumente oder Kurse). Eingestellte Inhalte müssen von den Personen, die die Inhalte im Lernmanagementsystem bereitstellen, selbst barrierefrei erstellt und eingepflegt werden.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
Die Lernplattform OLAT und die ONYX-Testsuite sind wegen bestimmter Unvereinbarkeiten teilweise mit den genannten Rechtsvorschriften nicht vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend unter „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführt.
Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, dass die genannten Standards künftig erfüllt werden und dies im Rahmen von unabhängigen Tests geprüft werden kann.
Die auf der Handbuchseite "Barrierefreiheit" aufgeführten Inhalte zu OLAT (hier OPAL genannt) sind nicht vollständig barrierefrei.
Diese Erklärung wurde am 15.02.2023 erstellt und am 15.02.2024 zuletzt aktualisiert.
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an der Lernplattform OLAT auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Kompetenzzentrum Lernsysteme | Hochschulrechenzentrum | Abteilung Applikationen
Rostocker Straße 2 | 60323 Frankfurt am Main
E-Mail:
lernsysteme@rz.uni-frankfurt.de
Es wird versucht, die mitgeteilten Mängel selbst oder über den Entwickler der Plattform zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Frau Petra Buchberger
Johann Wolfgang Goethe-Universität | Bereich Personal
Theodor-W.-Adorno-Platz 6 | Gebäude PEG, 1. OG, Raum 1.G055 | 60323 Frankfurt
E-Mail:
buchberger@rz.uni-frankfurt.de
Tel: +49 (0)69 798-18282 | Homepage:
https://www.uni-frankfurt.de/86369754/Bereich_Inklusion
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit in der Lernplattform OLAT unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Trägerin diese beheben kann.
Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901