Zivilrecht IV a (Bereicherungsrecht)

Wintersemester 2015 / 2016 Zivilrecht IV a (Bereicherungsrecht)

Die Vorlesung behandelt aus dem Pflichtfachstoff neben Grundfragen insbesondere Gegenstand, Inhalt und Umfang von Bereicherungsansprüchen, die Formen der Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen sowie Bereicherungsansprüche in Mehrpersonenverhältnissen. Zusätzlich wird das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag besprochen.

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