Die reformierte Europäische Insolvenzverordnung vom 20.5.2015

Wintersemester 2015 / 2016 Die reformierte Europäische Insolvenzverordnung vom 20.5.2015

Am 20.5.2015 wurde die reformierte Europäische Insolvenzverordnung verabschiedet (ABl. 2015 L 141/9). Die Neufassung führt zwar zu einem erheblichen Anschwellen des Normbestandes, doch bleibt sie dem Konzept der „modifizierten Universalität“ treu. Ihre Schwerpunkte liegen in der Kodifikation der Rechtsprechung des EuGH, der Reform des Sekundärinsolvenzverfahrens und der Einführung eines grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzrechts. Teilweise greift sie die Änderungsvorschläge der Kommission (COM [2012], 744 final) auf, teilweise betritt sie auch Neuland.

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