Nutzungsbedingungen



1. Regelungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die IuK-Nutzungsordnung¹. Alle hier geregelten Themen beziehen sich ausschließlich auf das Lernmanagementsystem OLAT, direkt daran verknüpfte Dienste im Rahmen eines universitätsweiten Campusnetzes werden in einem anderen Dokument geregelt. Nähere Auskünfte dazu sind im Hochschulrechenzentrum zu erfragen.

2. Nutzungsberechtigte
2.1 Mitglieder und Angehörige der Universität

Alle Mitglieder und Angehörige der Goethe-Universität Frankfurt am Main, für die ein HRZ-Account ausgegeben wurde, sind berechtigt, das Lernmanagementsystem OLAT im Rahmen der von Forschung und Lehre, Krankenversorgung sowie Aus- und Weiterbildung zu nutzen.

2.2 Andere Personen

Anderen Personen, insbesondere Mitgliedern anderer Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen kann die Nutzung von OLAT im Rahmen einer Kooperation mit der Goethe-Universität gestattet werden. Die Authentifizierung dieser kann durch persönliches Erscheinen bei den entsprechenden Mitarbeitern vor Ort im HRZ, über eine als eindeutig erkennbare E-Mail-Adresse einer wissenschaftlichen Einrichtung und/oder über den Kooperationspartner an der Goethe-Universität erfolgen; die Einzelheiten regelt das HRZ.

Sonstigen Personen kann die Nutzung von OLAT auf Antrag gestattet werden, sofern dieser Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und Interessen der Goethe-Universität nicht verletzt werden.

3. Systembetreiber

Systembetreiber gemäß § 3 IuK-Nutzungsordnung ist das Hochschulrechenzentrum, erster Ansprechpartner ist das E-Learning Team.

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Hochschulrechenzentrum
Senckenberganlage 31
60325 Frankfurt
Tel. 069/798-23503
E-Mail: e-learning@rz.uni-frankfurt.de

4. Verpflichtungen der Nutzerinnen und Nutzer

Die Nutzung von OLAT erfolgt im Rahmen der Regelungen der IuK-Nutzungsordnung (http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/pr-abt/regeln/docs/iuk-ordnung-2008.pdf). Auf folgende Punkte wird speziell hingewiesen:

  • Geheimhaltung der eigenen Zugangsdaten: Passwörter sind geheim zu halten. Liegen Anzeichen dafür vor, dass ein Account kompromittiert ist, insbesondere durch Bekanntwerden des Passwortes, wird dieser unverzüglich gesperrt. Der Inhaber des HRZ- Accounts ist im Verdachtsfall verpflichtet, das HRZ darüber im eigenen Interesse zu informieren.

    Bei der Entsperrung eines Accounts kann es aus technischen Gründen zu Zeitverzögerungen beim Zugriff auf OLAT, z.B. bei der Abgabe von Leistungen, kommen. Sofern Betroffene rechtliche Folgen befürchten, sollten sie ihren OLAT-Administrator unverzüglich informieren.

  • Urheberrecht: Grenzen der öffentlichen Zugänglichmachung von mehr als kleinen Teilen geschützter Werke für Forschung und Lehre (§ 52a UHrG) auch bei der Publikation im Internet und in geschlossenen Benutzerkreisen sowie Strafbarkeit der unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106ff UhrG).

5. Berechtigungen des HRZ

Die Nutzungsberechtigten haben mit Antragsstellung für Ihren HRZ-Account oder ihren OLAT-Zugang die Allgemeine IuK-Nutzungsordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt. Bei Verstoß gegen diese Regelungen kann im Rahmen des § 8 IuK-Nutzungsordnung das Verhalten einzelner Benutzer/innen sowie von Ihnen oder über sie gespeicherte Informationen untersucht und notwendige Maßnahmen getroffen werden, dies kann die Freigabe von Informationen bzw. Materialien an Dritte auch ohne die Erlaubnis des/der Benutzer bedeuten.

Das HRZ behält sich vor, Inhalte bzw. Materialien, die diesen Nutzungsbedingungen oder der IuK- Nutzungsordnung widersprechen zu sperren oder zu löschen. Auf Kursebene liegt es in der Verantwortung des Lehrenden nicht mit der IuK-Nutzungsordnung vereinbarenden Inhalte gemäß dieser Richtlinie zu löschen.

Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des Lernmanagementsystems OLAT (Wartungsarbeiten) kann ebenfalls auf die Daten zugegriffen werden.

6. Datenschutz

Nach dem Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG in der Fassung vom 7. Juni 1999) und dem Grundsatz der Datensparsamkeit darf das Hochschulrechenzentrum nur die für den Betrieb erforderlichen Daten der Nutzungsberechtigten verarbeiten.

Details sind in dem Dokument „Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ zu finden.