An der Goethe-Universität Frankfurt am Main wird ab dem Sommersemester 2011 die neue universitätsweite Lernplattform OLAT allen Lehrenden und Studierenden zur Unterstützung von Lehre und Lernen zur kostenfreien Verfügung gestellt.
OLAT wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Regelungen betrieben, insbesondere der Allgemeinen Nutzungsordnung für die Informationsverarbeitungs- und Kommunikationsinfrastruktur der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Allgemeine IuK-Nutzungsordnung) vom 5. Juni 2001 in der Fassung vom 11. September 2008.
Nach dem Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG in der Fassung vom 7. Juni 1999) und dem Grundsatz der Datensparsamkeit darf das Hochschulrechenzentrum nur die für den Betrieb erforderlichen Daten der Mitglieder der Universität sowie Dritter, die das Lernmanagementsystem OLAT nutzen, verarbeiten, insbesondere speichern. Weitere Informationen dazu sind in den folgenden Abschnitten zu finden.
Beim Betrieb von OLAT werden folgende Daten personenbezogener Daten unterschieden:
Nicht-leistungsbezogene Bewegungsdaten (wer hat wann welche Daten angesehen, Datei-Downloads etc.) werden nicht personenbezogen (anonymisiert) gespeichert.
Die Datenübertragung zwischen den Nutzerinnen und Nutzern sowie OLAT erfolgt verschlüsselt.